Als Student entschied sich Tobias Singelnstein, von seinen ursprünglichen Studienfächern (Geschichte, Politik und Wirtschaft) auf Jura umzusteigen. Er war fasziniert von Strafrecht und spezialisierte sich später auf Kriminologie. Singelnstein betont die Bedeutung, über den eigenen Horizont hinauszublicken, da Kriminologie nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein soziologisches Fach ist, das Verbindungen zu anderen Bereichen wie Wirtschaft und Psychologie hat. In anderen Ländern wie den USA und Großbritannien wird Kriminologie oft den Sozialwissenschaften zugeordnet.
Singelnstein arbeitet mit verschiedenen Methoden, sowohl normativen Methoden des Strafrechts und Strafprozessrechts als auch empirischen Methoden der Kriminologie. Er untersucht nicht nur bestehende Gesetze, sondern führt auch qualitative und quantitative empirische Verfahren durch, um die Einstellungen und Erfahrungen von Menschen mit bestimmten Themen und Verbrechen zu erforschen. Ein Beispiel ist die Studie “KViAPol” über rechtswidrige Polizeigewalt, die quantitative und qualitative Aspekte kombiniert.
Nach fünf Jahren Forschung zur übermäßigen Polizeigewalt untersucht Singelnstein nun den Umgang mit Rassismus und Diskriminierung durch die Polizei. Er betont die Notwendigkeit, die Erfahrungen der Opfer von Rassismus und Diskriminierung nicht zu vernachlässigen. Zusätzlich vergleicht er mit einem internationalen Team die Beschwerdeverfahren gegen Polizeiverhalten in fünf Ländern. Singelnstein genießt es auch, sein Wissen an Studierende weiterzugeben und liebt es, sowohl die Grundlagen des Strafrechts als auch seine Spezialgebiete wie Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Kriminologie zu lehren.
Autorin: Stefanie Hense