LKA Hessen warnt vor Betrugsmasche durch Traueranzeigen

Einführung

Das Landeskriminalamt (LKA) Hessen hat eine Warnung ausgesprochen, die sich gegen eine aktuelle Betrugsmasche richtet. Diese zielt speziell auf die Angehörigen von kürzlich Verstorbenen ab und nutzt dabei Informationen aus Traueranzeigen.

Art der Betrugsmasche

Betrüger verwenden die in Traueranzeigen veröffentlichten Informationen, um gezielte Schockanrufe durchzuführen. Dabei geben sie sich häufig als Amtspersonen oder andere vertrauenswürdige Quellen aus, um die Hinterbliebenen unter Druck zu setzen. Diese Anrufe können mit der Behauptung verbunden sein, dass finanzielle Anliegen oder angebliche Forderungen geklärt werden müssen.

Missbrauch von Informationen

Zusätzlich zu den Schockanrufen wird berichtet, dass die gleichen Informationen aus Traueranzeigen auch für die Erstellung falscher Verträge genutzt werden. In einigen Fällen kommt es sogar zu Einbrüchen, bei denen die Täter gezielt die Hinterbliebenen ins Visier nehmen, um die Abwesenheit der Bewohner auszunutzen.

Präventionsmaßnahmen

Das LKA empfiehlt, besonders vorsichtig mit persönlichen Informationen umzugehen, die in Traueranzeigen veröffentlicht werden. Angehörige sollten sich bewusst sein, dass diese Daten von Kriminellen missbraucht werden können. Es ist ratsam, bei verdächtigen Anrufen direkt aufzulegen und gegebenenfalls die Polizei zu informieren.

Fazit

Die Warnung des LKA Hessen verdeutlicht die Gefahren, die mit der Veröffentlichung von Informationen in Traueranzeigen verbunden sind. Angehörige sollten sich der potenziellen Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um nicht Opfer solcher Betrugsversuche zu werden.

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