John Ausonius, auch bekannt als “Laser Man”, wurde wegen des Mordes an einer Jüdin vor mehr als 25 Jahren zu einer weiteren lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Frankfurter Gericht befand ihn schuldig, Blanka Zmigrod, eine 68-jährige Holocaust-Überlebende, im Februar 1992 erschossen zu haben. Ausonius, der bereits eine lebenslange Haftstrafe in Schweden verbüßt, zeigte während der Verhandlung wenig Emotionen.
Der “Laser Man” erhielt seinen Spitznamen aufgrund seiner Verwendung eines Gewehrs mit Laserzielfernrohr bei den Schießereien in Schweden. Obwohl die Staatsanwaltschaft keinen eindeutigen Beweis für Ausonius’ Schuld am Mord vorlegen konnte, war das Gericht überzeugt, dass er Zmigrod getötet hat. Ausonius wurde aufgrund seiner Kaltblütigkeit und rationalen Vorgehensweise als hoch gefährlich eingestuft.
Obwohl in Deutschland lebenslange Haftstrafen in der Regel maximal 15 Jahre Gefängnis bedeuten, wurde Ausonius auch in Sicherheitsverwahrung genommen. Es wurde festgestellt, dass er ein Wiederholungstäter mit hohem Gewaltpotenzial sei. Der Anwalt von Ausonius und die Verteidigung argumentierten erfolglos für seine Unschuld.
Der Strafprozess in Frankfurt zeigte, dass Ausonius während seiner Flucht in Deutschland 1992 Zmigrod töten könnte, nachdem sie in Streit geraten waren. Seine Verbindung zu Zmigrods Tod wurde erst spät wieder aufgearbeitet, als deutsche Behörden alte Fälle im Zusammenhang mit rechtsextremen Morden überprüften. Die Ähnlichkeiten zwischen Ausonius und anderen rassistischen Mördern wie dem NSU in Deutschland und Anders Breivik in Norwegen sind auffällig.
Das Gericht stellte fest, dass Ausonius nicht notwendigerweise aus ideologischen Gründen tötete, sondern psychopathische Verhaltensweisen zeigte. Seine Schießereien in Schweden werden als Vorbild für spätere rechtsextreme Angriffe betrachtet.