Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Montag einen Antrag der Deutschen Bahn abgelehnt, der versuchte, einen erneuten Streik der Lokführergewerkschaft GDL zu stoppen. Das Unternehmen argumentierte, dass die verkürzte Ankündigungsfrist vor dem Streik, der am Sonntagabend angekündigt wurde und bereits am Montag begann, unangemessen sei. Doch Richterin Stephanie Lenz entschied am Montagabend, dass der Streik angesichts der Umstände nicht unverhältnismäßig sei.
Die Deutsche Bahn bezeichnete den Streik als “grundlos” und kritisierte die Unvorhersehbarkeit des Zugverkehrs als inakzeptabel. Sie hat auch rechtliche Schritte eingeleitet, um den Streik zu stoppen. Das Unternehmen kritisierte auch die zu kurze Ankündigungsfrist von nur 22 Stunden als unzumutbar für die Passagiere. GDL hatte den Ausstand am Sonntagabend angekündigt, im Einklang mit der Ankündigung der Gewerkschaft in der Vorwoche, nicht mindestens 48 Stunden im Voraus vor einem Streik zu informieren.
Der Streik soll am Dienstag um 2:00 Uhr beginnen und 24 Stunden dauern. Für den Güterverkehr begann die Aktion am Montag um 18 Uhr und wird ebenfalls einen ganzen Tag dauern. Die Deutsche Bahn hat am Montagmorgen einen reduzierten Fahrplan für den Fernverkehr online veröffentlicht, gefolgt von einem Fahrplan für Nah- und Regionalzüge.
Der Streik ist der sechste in einem monatelangen Tarifstreit und kommt nur wenige Tage nach dem letzten Streik. GDL fordert eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitsstunden von 38 auf 35 für Schichtarbeiter, ohne Änderung des Gehalts. Frühere Streiks führten dazu, dass die Bahn ungefähr 20% der üblichen Fernverkehrsleistungen anbieten konnte, was sich unterschiedlich auf den Regionalverkehr auswirkte.